Alle Kinder, die bis 31.08. geboren wurden und nicht älter als 2 Jahre und 8 Monate sind, zählen zur Krippe. Die Eltern haben das Anmelde-Wahlrecht zwischen Kindergarten und Kinderkrippe für Kinder, die bei Eintrittsmonat älter als 2 Jahre und 8 Monate sind, aber das 3. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Für alle Kindergärten gilt der neue U-3-Beitrag. Dieser gilt für alle Kinder, die bei Eintrittsmonat älter als 2 Jahre und 8 Monate sind, aber das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieser Beitrag beträgt gestaffelt nach Buchungskategorie das 1,5-fache des normalen Kindergartenbeitrages.
Auf Wunsch der Eltern kann je nach Entwicklungsstand des Kindes während des lfd. Betreuungsjahres von der Krippe in den Kindergarten ab dem Folgemonat des 3. Geburtstages des Kindes gewechselt werden, um im Krippenbereich freie Plätze zu schaffen (Voraussetzung ist ein freier Platz im Kindergarten).
Das Betriebskostendefizit für Gastkinder wird künftig nicht mehr nach dem jährlichen Betriebskostendefizit abgerechnet, sondern eine Betriebskostendefizitpauschale eingeführt. Diese wurde aufgrund der Betriebskostendefizite der letzten 5 Jahre ermittelt. Diese beträgt 70,00 € pro Kind und Monat. Sie wird von der jeweiligen Einrichtung mit dem Elternbeitrag abgebucht. Bei Betreuungswünschen für Kinder, die nicht aus Buchloe, Lindenberg, Honsolgen, Hausen ihren Wohnsitz haben, gilt es die Betriebskostenpauschale einzufordern.
Aufnahmekriterien für beide Einrichtungen
- Alle Kinder, die jünger als 2 Jahre und 8 Monate sind = Krippe
- Kinder aus Buchloe, Lindenberg, Honsolgen, Hausen haben Vorrecht vor Gastkindern
- Vorrang für Alleinerziehende
- Geschwisterkinder
- bei Platzmangel gilt der Nachweis der Berufstätigkeit beider Eltern