Alle Kinder, die bis 31.08. geboren wurden und nicht älter als 2 Jahre und 8 Monate sind, zählen zur Krippe. Die Eltern haben das Anmelde-Wahlrecht zwischen Kindergarten und Kinderkrippe für Kinder, die bei Eintrittsmonat älter als 2 Jahre und 8 Monate sind, aber das 3. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Auf Wunsch der Eltern kann je nach Entwicklungsstand des Kindes während des lfd. Betreuungsjahres von der Krippe in den Kindergarten ab dem Folgemonat des 3. Geburtstages des Kindes gewechselt werden, um im Krippenbereich freie Plätze zu schaffen (Voraussetzung ist ein freier Platz im Kindergarten).
Als Regelbuchung im Krippenbereich soll eine 5 Tage-Woche angestrebt werden. Es besteht die Möglichkeit die Eingewöhnungszeit von 6 Monaten in Anspruch zu nehmen. Während dieser Zeit können 3 Tage gebucht werden. In dieser Zeit wird der Beitrag für die tatsächliche Anwesenheitszeit des Kindes berechnet. Sollte nach den 6 Monaten keine Erweiterungsbuchung auf 5 Tage erfolgen ist ein zusätzlicher höherer Beitrag zu erheben. Dies kann entweder der Stundenstaffelung oder einer festgesetzten Pauschale entsprechen.
Aufnahmekriterien
- Alle Kinder, die jünger als 2 Jahre und 8 Monate sind = Krippe
- Vorrang für Alleinerziehende
- Geschwisterkinder
- bei Platzmangel gilt der Nachweis der Berufstätigkeit beider Eltern