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Förderverfahren

Abschließende Projektbeschreibung

abschliessende Projektbeschreibung, veröffentlicht am 22.08.2017


Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Gem. Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014

Fördersteckbrief

Übergabe des Förderbescheides für den Breitbandausbau in der Stadt Buchloe

Am 02.07.2015 erhielt Erster Bürgermeister Josef Schweinberger aus den Händen von Herrn Staatsminister Dr. Markus Söder, den Förderbescheid für den Breitbandausbau in der Stadt Buchloe.  

Zuvor führt die Stadt Buchloe das sog. Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers durch.  

Der Freistaates Bayern unterstützt die Stadt Buchloe im Rahmen des Breitbandförderprogramms, mit einer Zuwendung von insgesamt 350.207,00 €. 

Die Stadt Buchloe beteiligt sich an den Ausbaukosten mit 150.089,00 €. 

Somit können die Telekom Deutschland GmbH, als zukünftiger Netzbetreiber, und die Stadt Buchloe in die Projektierung des Breitbandausbaus einsteigen. 

Förderverfahren
Staatsminister Dr. Markus Söder und Bürgermeister Josef Schweinberger

Interkommunale Zusammenarbeit

Die Stadt Buchloe und die Gemeinde Jengen entschlossen sich zur interkommunalen Zusammenarbeit nach Nr. 6.6 der Breitbandrichtlinie

Stellungnahme

der Stadt Buchloe bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)

Bekanntmachung der Stadt Buchloe bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung 

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) veröffentlicht am 18.05.2015

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens

Die Stadt Buchloe macht hiermit das Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Breitbandausbau in der Stadt Buchloe bekannt.

Ergebnis der Markterkundung

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Markterkundung

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) 

Ergebnis der Bedarfsermittlung

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Ist-Versorgung in der Stadt Buchloe

In den beiden Karten wird die akutelle Internerversorgung (Verfügbarkeit von Downloadgraten) in der Stadt Buchloe aufgezeigt:

Quelle bzw. Copyright bei BMVI, TÜV Rheinland

Breitbandausbau in der Stadt Buchloe

Ermittlung des unternehmerischen Breitbandbedarfs in den Kumulationsgebieten

Buchloe, den 21.11.2013
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten im Downstream von mindestens 30 Mbit/s (Upstream 1 Mbit/s) und in der Spitze 50 Mbit/s (Upstream 2 Mbit/s) zu fördern.

Die Stadt Buchloe hat sich entschlossen an dem Breitbandausbau teilzunehmen und entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 30.07.2013 vier sog. Kumulationsgebiete (Karten siehe unten) festgelegt.  

  1. Kumulationsgebiet „Buchloe Nord West“ 
  2. Kumulationsgebiet „Buchloe Ost“ 
  3. Kumulationsgebiet „Buchloe Süd“
  4. Kumulationsgebiet „Buchloe Hausen“  

Im Wesentlichen befinden sich die Gebiete außerhalb des Versorgungsgebiets der Kabel Deutschland GmbH. 

Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in den vier Kumulationsgebieten angesiedelten umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Privatpersonen müssen daher Ihren Bedarf nicht angeben.

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber in den Kumulationsgebieten mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. 

Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets gewährleistet werden. 

Als erwünschter Nebeneffekt werden dabei auch weitere Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream erschlossen. 

Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte nötig. 

Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Kumulationsgebieten. 

Unternehmen die in den definierten Kumulationsgebieten der Stadt Buchloe ihren Firmensitz haben sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 03. Januar 2014 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet. Zusätzlich erhalten die Unternehmen in den Kumulationsgebieten die Dokumente in Papierform zugestellt. 

Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei 

Herrn Berthold
Tel.: (0 8241) 5001 - 87
Fax: (0 8241) 5001 -40 

Bitte beachten Sie, dass eine Onlineweitergabe der Bedarfsmeldung nicht möglich ist. Sie können Ihre Meldung gerne auch digitalisiert (eingescannt samt Unterschrift) an Berthold@buchloe.de senden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe. 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Josef Schweinberger
Erster Bürgermeister


Stadt Buchloe

Rathausplatz 1
86807 Buchloe

0 82 41  50 01 - 0
0 82 41  50 01 - 40
stadt@buchloe.de


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