Pass- und Ausweiswesen
Reisepass Information
Die Lieferzeit beträgt derzeit 8 Wochen - Tendenz steigend.
Keine Kinderreisepässe mehr ab 2024
Bei Erstausstellung ist die Vorlage einer Geburts-/Abstammungs- oder Heiratsurkunde - bei Kindern eventuell ein Sorgerechtsbeschluss erforderlich.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.
Die Abholung ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich.
Bitte denken Sie in jedem Fall an Ihr aktuelles biometrisches Lichtbild !!!
- PDF-Datei, 1 MB
- PDF-Datei, 24 KB
- PDF-Datei, 129 KB
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Gebühr: unter 24 Jahren: 22,80 €, über 24 Jahre: 37,00 €
Gültigkeit: unter 24 Jahren 6 Jahre, danach 10 Jahre
Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen
vorläufiger Personalausweis
Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Gebühr: 10,00 EUR
Gültigkeit: maximal 3 Monate
Bearbeitungszeit: sofort
Darf nur in besonderen Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Bitte Nachweise mitbringen
- PDF-Datei, 24 KB
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Für die Ausstellung eines Reisepasses mit Chip und Fingerabdruck = ePass werden folgende Gebühren erhoben:
Reisepass | Gebühr | Gültigkeit |
---|---|---|
ePass | 70,00 EUR | 10 Jahre |
ePass (unter 24 Jahren) | 37,50 EUR | 6 Jahre |
ePass 48 Seiten | 92,00 EUR | 10 Jahre |
ePass 48 Seiten (unter 24 Jahren) | 59,50 EUR | 6 Jahre |
ePass Express | 102,00 EUR | 10 Jahre |
ePass Express (unter 24 Jahren) | 69,50 EUR | 6 Jahre |
ePass Express 48 Seiten | 124,00 EUR | 10 Jahre |
ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahren) Bearbeitungszeit: | 91,50 EUR | 6 Jahre |
Bei Ausstellung eines ePasses für Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben wird kein Fingerabdruck gespeichert.
Vorläufiger Reisepass
Gebühr: 26,00 EUR
Gültigkeit: 1 Jahr
Darf nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen ausgestellt werden, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht mehr möglich ist.
Seit dem dem 1. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr neu beantragt oder verlängert werden.
Die Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023).
Im Gesetz wurde festgelegt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Somit können für Kinder nur noch reguläre Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden. Diese sind dann (bei Personen mit einem Alter von unter 24 Jahren) sechs Jahre gültig. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
- Für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum reicht der Personalausweis für Kinder und Erwachsene aus.
- Der Reisepass gestattet visumfreie und touristische Reisen in 190 Staaten weltweit.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):
· Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
· Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
· Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
Da Kinder ab 01.01.2024 nun einen Personalausweis oder biometrischen Reisepass benötigen und diese über die Bundesdruckerei ausgestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen (ab der Beantragung beim Einwohnermeldeamt) zu rechnen.
Bitte beachten Sie diese Vorlaufzeit zukünftig bei der Urlaubsplanung.
Aktuelle Einreisebestimmungen für Auslandsreisen erhalten Sie hier:
Organspendeausweise sind im Rathaus auf Zimmer 013 oder 014 erhältlich.