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Pass- und Ausweiswesen

Keine Kinderreisepässe mehr ab 2024

Bitte beachten Sie die Hinweise

Bei Erstausstellung ist die Vorlage einer Geburts-/Abstammungs- oder Heiratsurkunde - bei Kindern eventuell ein Sorgerechtsbeschluss erforderlich.

Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.
Die Abholung ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich.

Bitte denken Sie in jedem Fall an Ihr aktuelles biometrisches Lichtbild !!!

Stadt Buchloe

Rathausplatz 1
86807 Buchloe

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