Pass- und Ausweiswesen
Das Rathaus ist ab sofort auch wieder ohne Termin zugänglich.
Wir bitten Sie auch weiterhin freiwillig auf die üblichen Hygienemaßnahmen (Handdesinfektion, Abstand, MundNasen-Schutz) zu achten!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bei Erstausstellung ist die Vorlage einer Geburts-/Abstammungs- oder Heiratsurkunde - bei Kindern eventuell ein Sorgerechtsbeschluss erforderlich.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.
Die Abholung ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich.
Bitte denken Sie in jedem Fall an Ihr aktuelles biometrisches Lichtbild !!!
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Vor Vollendung des 16. Lebensjahres nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Gebühr: unter 24 Jahren: 22,80 €, über 24 Jahre: 37,00 €
Gültigkeit: unter 24 Jahren 6 Jahre, danach 10 Jahre
Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen
vorläufiger Personalausweis
Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Gebühr: 10,00 EUR
Gültigkeit: maximal 3 Monate
Bearbeitungszeit: sofort
Darf nur in besonderen Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Bitte Nachweise mitbringen
- PDF-Datei, 24 KB
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Für die Ausstellung eines Reisepasses mit Chip und Fingerabdruck = ePass werden folgende Gebühren erhoben:
Reisepass | Gebühr | Gültigkeit |
---|---|---|
ePass | 60,00 EUR | 10 Jahre |
ePass (unter 24 Jahren) | 37,50 EUR | 6 Jahre |
ePass 48 Seiten | 82,00 EUR | 10 Jahre |
ePass 48 Seiten (unter 24 Jahren) Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen | 59,50 EUR | 6 Jahre |
ePass Express | 92,00 EUR | 10 Jahre |
ePass Express (unter 24 Jahren) | 69,50 EUR | 6 Jahre |
ePass Express 48 Seiten | 114,00 EUR | 10 Jahre |
ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahren) Bearbeitungszeit: | 91,50 EUR | 6 Jahre |
Bei Ausstellung eines ePasses für Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben wird kein Fingerabdruck gespeichert.
Vorläufiger Reisepass
Gebühr: 26,00 EUR
Gültigkeit: 1 Jahr
Darf nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen ausgestellt werden, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht mehr möglich ist.
- PDF-Datei, 51 KB
Antragstellung durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses sowie für die Aktualisierung des Lichtbildes, der Größe und der Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Neuausstellung:
Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Gebühr: 13,00 EUR
Gültigkeit: 1 Jahre
Bearbeitungszeit: ca. 1 Woche
Zur Erstausstellung eines Kinderreisepasses ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.
Verlängerung / Aktualisierung:
Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Gebühr: 6,00 EUR
Gültigkeit: maximal bis Vollendung des 12. Lebensjahres
Bearbeitungszeit: ca. 1 Woche
Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.
Hat das Kind bei Neuausstellung oder Verlängerung / Aktualisierung das 10. Lebensjahr bereits vollendet ist bei der Beantragung im Passamt eine Unterschrift durch das Kind zu leisten.
Es wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Kindern das Aussehen stark verändern kann.
Aktuelle Einreisebestimmungen für Auslandsreisen erhalten Sie hier:
Organspendeausweise sind im Rathaus auf Zimmer 013 oder 014 erhältlich.