Soccer-Court
Soccer-Court der Stadt Buchloe
Nutzungsordnung
1. Der Soccer-Court ist eine Sport- und Freizeitanlage im Eigentum der Stadt Buchloe.
2. Die Anlage steht sowohl zur schulischen als auch zur allgemeinen Nutzung während der unten angegebenen Nutzungszeiten unentgeltlich zur Verfügung.
3. Nutzungszeiten während der Schulzeiten:
8 Uhr bis 15 Uhr schulische Nutzung
15 Uhr bis 21 Uhr allgemeine Nutzung
4. Nutzungszeiten außerhalb von Schulzeiten:
9 Uhr bis 21 Uhr allgemeine Nutzung
5. Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
6. Der Soccer-Court und dessen Umgebung sind pfleglich und ordentlich zu behandeln. Abfälle sind zu vermeiden.
7. Es besteht Alkoholverbot.
8. Schäden an der Anlage sind an die Stadt Buchloe zu melden (Tel. 08241-5001-0 oder E-Mail: stadt@buchloe.de).
Buchloe, 30. Mai 2023
gez. Robert Pöschl
1. Bürgermeister der Stadt Buchloe