Die Buchloer Kindertagesstätten
Anmeldung zum Kita-Jahr 2024/2025
Die Anmeldung der Kindertagesstätten - Kindergarten und Kinderkrippe - unter kirchlicher und kommunaler Trägerschaft in Buchloe und Buchloe-Lindenberg erfolgt zentral über die Verwaltungsgemeinschaft Buchloe.
Die Anmeldeformulare für das Betreuungsjahr 2024/25 können Sie hier herunterladen:
- Einladung zur Anmeldung mit Angabe der erforderlichen Anmeldeunterlagen (Seite 1 und 2 zu Ihrer Information).
- Anmeldung bei der Einrichtung (Seite 1 – 3 bitte vollständig ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben zur Anmeldung mitbringen) .
- Datenerfassung (Seite 1 – 4 bitte vollständig ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen).
- Elternbeiträge Betreuungsjahr 2024/25 (Seite 1 und 2 zu Ihrer Information).
- Bescheinigung über Amtssprache Herkunftsland (Seite 1, soweit zutreffend bitte ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung mitbringen).
- Flyer Betreuungsangebot (Seite 1 und 2 zu Ihrer Information).
Die weiteren zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben.
Kindertagesstätte "St. Antonia"
Alois-Reiner-Str. 8
86807 Buchloe
Tel.: 0 82 41 / 50 14 30 - 0
Leiterin: Frau Tanja Struck
Kindertagesstätte "Buchloer Gennachspatzen"
Schwangauer Str. 1
86807 Buchloe
Tel.: 0 82 41 / 99 76 77 - 0
Leiter: Herr Ingo Selzer
Kindertagesstätte "St. Georg und Wendelin"
Kastanienweg 5
86807 Buchloe
Tel.: 0 82 41 / 57 83
Leiterin: Frau Petra Krupp
Ausführliche Informationen
Integrative Kindertagesstätte "Don Bosco"
Berliner Str. 48
86807 Buchloe
Tel.: 0 82 41 / 33 22
Leiterin: Frau Manuela Krömer
Ausführliche Informationen
Kindertagesstätte "Storchenkinder" Buchloe
Bgm.-Förg-Str. 6
86807 Buchloe
Tel.: 0 82 41 / 9 11 94 - 06
Leiterin: Frau Vera Ziegler
Kindertagesstätte "Franziskus"
Ludwigstr. 19
86807 Buchloe
0 82 41 / 91 83 79-0
Leiterin: Frau Christina Köbel
Kindertagesstätte Buchloer Gennachspatzen | Kindertagesstätte St. Antonia | Integrative Kindertagesstätte Don Bosco |
---|---|---|
4 Kindergarten-gruppen und 1 Krippengruppe | 4 Kindergarten- gruppen und 1 Krippengruppe | 2 Kindergarten- gruppen, 3 integrative Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen |
07.00 Uhr bis 16.00 Uhr | 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr | 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Kindertagesstätte St. Georg & Wendelin | Kindertagesstätte Buchloer Storchenkinder | Kindertagesstätte Franziskus |
---|---|---|
3 Kindergarten- gruppen und 2 Krippengruppen | 2 Kindergarten- gruppen und 3 Krippengruppen | 2 Kindergarten- gruppen und 1 Krippengruppen |
07.15 Uhr bis 15.00 Uhr | 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr | 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass alle Betreuungswünsche beim Träger oder der Stadt Buchloe vorangemeldet werden müssen, auch wenn der Eintritt nicht zu Beginn des Kindergartenjahres erfolgt. Bei Neueintritt in eine Einrichtung
Kinder, die im Aufnahmemonat jünger als 3 Jahre sind, das heißt, im Aufnahmemonat das 3. Lebensjahr nicht vollenden bzw. vollendet haben, werden nur auf einem Krippenplatz aufgenommen.
Kinder, die im Aufnahmemonat das 3. Lebensjahr vollenden bzw. bereits vollendet haben, können nur auf einem Kindergartenplatz aufgenommen werden.
Kinder, die in einer Kinderkrippe untergebracht sind und während des laufenden Betreuungsjahres das 3. Lebensjahr vollenden, können in den Kindergartenbereich wechseln, sofern dort freie Plätze zur Verfügung stehen und der Entwicklungsstand des Kindes dies zulässt.
Der Betreuungsvertrag für ein Krippenkind endet automatisch mit dem 31.08. des Betreuungsjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet. Mit dem Wechsel vom Krippen- in den Kindergartenbereich, muss das Kind neu in einer Einrichtung angemeldet werden.
Gastkinder in einer Buchloer Kita
Gastkinder sind Kinder die mit Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Buchloe, incl. Ortsteile Lindenberg, Hausen und Honsolgen gemeldet sind. Dies gilt auch für Wohnsitzwechsel innerhalb des Betreuungsjahres.
Gemäß Stadtratsbeschluss werden in den kommunalen und kirchlichen Kindertagesstätten der Stadt Buchloe keine Gastkindbetreuungen erbracht.
Kindertagesstätten in Buchloe sind Einrichtungen für Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Buchloe und den Ortsteilen Lindenberg, Honsolgen und Hausen.
- Innerhalb einer Einrichtung haben Geschwisterkinder Vorrang vor weiteren Nachmeldungen
- Alleinerziehende berufstätige Elternteile
- Berufstätigkeit beider Elternteile
- Sonstige Betreuungswünsche
- Innerhalb jeder Kategorie hat das ältere Kind Vorrang vor dem Jüngeren
- Krippenkinder haben bei einem Wechsel in eine Kindergartengruppe kein Vorbelegungsrecht
- Bei Platzmangel gilt der Nachweis der Berufstätigkeit beider Eltern
Zeitkategorie | Elternbeitrag Kindergarten | Elternbeitrag Kinderkrippe
|
3 – 4 Stunden | 130,12 € | 260,28 € |
4 – 5 Stunden | 162,65 € | 325,35 € |
5 – 6 Stunden | 195,18 € | 390,42 € |
6 – 7 Stunden | 227,71 € | 455,49 € |
7 – 8 Stunden | 260,24 € | 520,56 € |
8 – 9 Stunden | 292,77 € | 585,63 € |
9 – 10 Stunden | 325,30 € | 650,70 € |
Essenspreis je Essen/Tag und Kind | 6,20 € | 5,90 € |
Die Elternbeiträge sind 12 x jährlich zu entrichten. Die Elternbeiträge werden jährlich angepasst.
Der Essenspreis kann sich bei Preisänderungen des Essensanbieters auch unterjährig ändern.
Kinder, die im Aufnahmemonat bzw. bei Betreuungsbeginn das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zählen grundsätzlich zum Krippenbereich. Verbleiben Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres in einer Krippengruppe, gilt der Krippenbeitrag bis zum Ablauf des Betreuungsjahres, bzw. bis zum Ablauf des Betreuungsmonats, an dem das Kind von der Krippe in die Kindergartengruppe wechselt.
Kernzeitbuchung ist Mindestbuchungszeit nach BayKiBiG, inkl. jeweils 15 Minuten Bring- und Abholzeit.
Sonstige Beiträge | ||
---|---|---|
Anmeldegebühr | 15,00 € einmalig | keine Geschwisterermäßigung |
Umbuchungsgebühr | 20,00 € ab der 1. Umbuchung | ab der 1. Umbuchung keine Geschwisterermäßigung |
Bescheinigungen zu Elternbeiträgen (z.B. Finanzamt/Arbeitgeber, etc.) | 15,00 € (pauschal je Jahr/Kind) | keine Geschwisterermäßigung |
Geschwisterermäßigung zum Elternbeitrag | 50 %, höchstens 50,00 € | für das 2. Kind |
beitragsfrei | für das 3. Kind | |
Betriebskostendefizitpauschale für Gastkinder | 145,00 € monatlich | keine Geschwisterermäßigung |