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Kommunale Wärmeplanung in Buchloe

Startschuss zum Kommunalen Wärmeplan für Buchloe: Verwaltung mit Durchführung beauftragt

Warum ein Wärmeplan für Buchloe

Die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Buchloe beginnt. Gesetzliche Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG 2024) sowie die Bayerische Landesverordnung zur Kommunalen Wärmeplanung (2025). Demnach muss die Stadt bis 30.06.2028 einen Kommunalen Wärmeplan für ihr Stadtgebiet vorlegen. Die Verwaltung die per Stadtratsbeschluss mit dieser Aufgabe und mit der Auswahl eines unterstützenden Dienstleisters betraut ist, startet nun mit dem mehrstufigen Erstellungsprozess für den Wärmeplan für die Stadt Buchloe mit den Stadtteilen, Lindenberg, Honsolgen und Hausen. Die Auswahl eines externen Dienstleisters ist bereits nach Ausschreibung und Vergabe der Leistung im Stadtrat, erfolgt. 

Bürgermeister Robert Pöschl unterstreicht die Bedeutung eines Kommunalen Wärmeplans für Buchloe: „Der Plan bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen unserer Stadt Orientierung und Planungssicherheit. Ziel der Wärmeplanung ist es, für das gesamte Stadtgebiet den besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Es geht darum, eine Handlungsstrategie zu entwickeln, deren Umsetzung wir laufend überprüfen und weiterentwickeln werden“. Andrea Ruprecht, Klimaschutzmanagerin und Projektleitung erklärt: „Die Bürgerinnen und Bürger haben sich für das neue Klimaschutzkonzept ambitionierte Klimaschutzziele für Buchloe gewünscht. Mit der Kommunalen Wärmeplanung legen wir das Fundament, auf dem wir in einem zweiten Schritt mit der Erarbeitung konkreter Lösungen und Maßnahmen aufbauen können, um die Wärmeversorgung in Buchloe zu transformieren und treibhausgasneutral zu gestalten, gemäß unserer Vorgaben einer Klimaneutralen Stadt bis 2040“

Was ist das Ziel eines Kommunalen Wärmeplans?

Der Wärmeplan soll auf lokaler Ebene eine Wärmewendestrategie für unsere Stadt mit geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung entwickeln hin zu einer einer fossilunabhängigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Diese Erkenntnisse sind wertvoll für die städtische Entwicklung aber auch für Netzbetreiber und Energieversorger zur Anpassung der Energie- und Versorgungsinfrastruktur. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden erhalten Orientierungshilfe zu den eigenen Möglichkeiten einer technologieoffener und fossilfreien Wärmeversorgung. 

Über den aktuellen Stand und die jeweiligen Neuerungen rund um die Kommunale Wärmeplanung wird die Stadtverwaltung regelmäßig auf ihrer Internetseite und in der lokalen Presse informieren.

Wie ist der der Weg zum Wärmeplan zu verstehen? 

Die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans wird voraussichtlich ca. 1 bis ½ Jahre in Anspruch nehmen und lässt sich in einen sechsstufigen Prozess gliedern:

1.Eignungsprüfung:

  • erste Einschätzung welche Gebiete mit hoher Wahrscheinlichkeit nach, nicht für eine zentrale Versorgung (Wärmenetz) infrage kommen und im Wärmeplan direkt als dezentrale Versorgungsgebiete dargestellt werden können

2. Bestandsanalyse:

  • Analyse zum aktuellen Wärmeverbrauch und dem absehbaren Bedarf in den Stadt-Quartieren

3. Potenzialanalyse:

  • Was sind mögliche Wärmequellen und Wärmespeicher? Wo eignet sich ein Wärmenetz? Welche anderen Netze müssen ausgebaut werden? Wo lässt sich Energie einsparen? 

4. Entwicklung eines Zielszenarios:

  • Wie sieht die Wärmeversorgung für Buchloe in Zukunft aus? Auf welche Schwerpunkte wird gesetzt?

5. Umsetzungsstrategie festlegen:

  • Welche Maßnahmen werden wann und von wem in Angriff genommen?

6. Beschluss des fertigen Wärmeplans im Stadtrat und Veröffentlichung

Was kommt nach der Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans und was bedeutet dieser für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt?

Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung sind die Basis für anschließende Detailplanungen in diejenigen Quartieren die sich für eine Wärmeversorgung mittels einem Wärmenetz eignen. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet. Der Kommunale Wärmeplan muss laut dem Wärmeplanungsgesetz alle 5 Jahre evaluiert, neu bewertet und fortgeschrieben(§25WPG) werden.

Zur Erstellung des Wärmeplans gehört eine breite Beteiligung der Politik, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit. Der fertige und beschlossene Wärmeplan zeigt Bürgerinnen und Bürger Optionen auf und bietet eine Entscheidungs- und Orientierungshilfe für die Wahl ihrer künftigen klimafreundlichen Heizung.

Weitere Fakten und Informationen zum Prozess der Wärmeplanung finden Sie unter www.kww-halle.de sowie mit Start des Projektes in Buchloe auf der Webseite des Klimaschutzbereichs der Stadt.

Kommunale Wärmeplanung in Buchloe

Stadt Buchloe

Rathausplatz 1
86807 Buchloe

0 82 41  50 01 - 0
0 82 41  50 01 - 40
stadt@buchloe.de


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