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Warum wurden neue Flächen für Windenergie in Buchloe ausgewiesen?

Bund und Länder haben im Jahr 2022 verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie festgelegt. Diese betragen 1,1 % der Landesfläche bis 2028 und 1,8% bis 2031.

Um diese Ziele zu erreichen, weist der Regionale Planungsverband Allgäu geeignete Flächen als Vorranggebiete für Windenergie aus. Auch im Stadtgebiet von Buchloe wurden sog. Wind-Vorrangflächen ausgewiesen.

Was sind Vorrangflächen?

Stadt Buchloe

Rathausplatz 1
86807 Buchloe

0 82 41  50 01 - 0
0 82 41  50 01 - 40
stadt@buchloe.de


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