Bekanntmachungen
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Buchloe und Aufstellung des Bebauungsplanes "Buchloe West IV a – Industrie-/Gewerbegebiet“; Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes der Stadt Buchloe „Buchloe Nordwest III - Gewerbegebiet“
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Verkehrsfläche Gansbichlstraße“; (Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung)
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Buchloe
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Bekanntmachung der Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Buchloe im Bereich der 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Buchloe Nordwest III – Gewerbegebiet“
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Bekanntmachung Grundsteuerbescheide
Soweit keine neuen Grundsteuerbescheide ergehen, behalten die im vergangenen Jahr von der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe erlassenen Grundsteuerbescheide für die Stadt Buchloe ihre Gültigkeit. Die Zahlungen sind wie im Vorjahr zu entrichten. Durch diese Bekanntmachung tritt die gleiche Rechtswirkung ein, als wenn am heutigen Tag ein schriftlicher Steuerbescheid dem Pflichtigen zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG).
Hier finden Sie ein Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages zum Thema.
Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets an der Salach (Schanzgraben) (Gew. III) in der Gemeinde Lamerdingen und der Stadt Buchloe
Bekanntmachung
zur vorläufigen Sicherung des vom Zweckverband Hochwasserschutz Gennach-Hühnerbach für die Gemeinde Lamerdingen und die Stadt Buchloe ermittelten Überschwemmungsgebietes an der Salach (Schanzgraben) (Gew. III) in der Gemeinde Lamerdingen und der Stadt Buchloe
Die Hochwasserereignisse sowohl der vergangenen Jahre als auch insbesondere des Jahres 2024 haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren. An Gewässern dritter Ordnung können auch die Gemeinden im Benehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt und mit dessen Unterstützung die Überschwemmungsgebiete ermitteln, fortschreiben, auf Karten darstellen und den Kreisverwaltungsbehörden zum Zwecke der Information der Öffentlichkeit, der vorläufigen Sicherung oder der Festsetzung übermitteln (Art. 46 Abs. 1 BayWG).
Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser − HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.
Für die Salach (auch als Schanzgraben bezeichnet) in der Gemeinde Lamerdingen und der Stadt Buchloe wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in einem Übersichtsplan sowie in Detailkarten dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Ermittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare Planung handelt.
Die bei einem Bemessungshochwasser überschwemmten Flächen sind in den Übersichtskarten im Maßstab M = 1 : 25 000 schräg dunkelblau schraffiert und eingefasst. Die Übersichtskarte und die Detailkarten im Maßstab M 1 : 2 500 können beim Landratsamt Ostallgäu, Zimmer C412, bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe während der Dienstzeiten und im Internet unter www.buerger-ostallgaeu.de/bekanntmachungen.html wie auch im UmweltAtlas Bayern (Naturgefahren) unter Hochwassergefahrenflächen HQ100 eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Unterlagen.





